Metallbau Zehe
Wir sind ein Betrieb mit zur Zeit ca. 25 Mitarbeiter und haben uns auf die Fertigung und Montage von kubischen Behälter und Lagertanks aus Stahl und Edelstahl spezialisiert. Diese Anlagen können sowohl für wasserrechtlich unbedenkliche Stoffe oder auch für wassergefährdende Stoffe gebaut werden.
Im wasserrechtlichen Sinn unterscheidet man zwischen sogenannten HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden) von wassergefährdenden Stoffen und den LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) wassergefährdender Stoffe. HBV-Anlagen unterliegen nicht der wasserrechtlichen Eignungsfeststellungspflicht, sehr wohl aber den dafür geltenden technischen Anforderungen. Für das betreiben von LAU-Anlagen ist zwingend eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde und des Bauamtes einzuholen.
Weiter ist zu Prüfen, ob der Standort in einer Wasserschutzzone oder in einer Erdbebenzone liegt. Die Lage der Erdbebenzonen 0 – 3 können Sie dem Merkblatt entnehmen. Um Ihnen die Antragstellung bei den Behörden zu erleichtern, können wir Sie durch ein Umweltberatungsunternehmen, mit dem wir eng zusammen arbeiten, unterstützen.